Gesundheitsförderung wird gesetzlich weiter gestärkt

Gute Nachrichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Mit dem Jahressteuergesetz 2009 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ab dem 1. Januar 2009 die Prävention und die betriebliche Gesundheitsförderung gestärkt weiter werden. Leistungen des Arbeitgebers, die den allgemeinen Gesundheitszustand der Arbeitnehmer verbessern, werden bis zu einem Betrag von 500,00 EURO grundsätzlich von der Steuer freigestellt. Maßnahmen betreiblicher Gesundheitsförderung können externe Kurse oder betriebliche Angebote wie Rückenschulungen sein.

Gesundheits-Blog-Autorin
Thordis Eckhardt

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