Polio-Impfung ist eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen

Die Polio-Impfung ist als bisher einzige Reiseimpfung im Pflichtleistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen verzeichnet. Das bedeutet, dass sich dank der Schutzimpfungsrichtlinie jeder Kassenpatient vor Reiseantritt kostenfrei gegen Kinderlähmung impfen lassen kann. Notwendig wird dieser Schutz vor allem in Ländern wie Indien und Pakistan oder auch in Teilen Afrikas. Deutschland und der gesamte amerikanische Kontinent sind vollständig poliofrei.

Sorgen Sie vor Reiseantritt in die entsprechenden Länder rechtzeitig vor - und planen Sie Zeit ein. Denn bei der Impfung handelt es sich um eine Mehrfachimpfung, die aus drei Injektionen besteht. Sie zusammen bieten eine solide Grundimmunisierung. Eine vierte Injektion allerdings frischt die ersten drei auf, und sorgt dafür, dass der Körper einen zuverlässigen Polio-Schutz aufbaut. Sie kann übrigens nach vielen Jahren im Erwachsenenalter noch nachgeholt werden. Sie gilt dann nicht als Reise- sondern als Standardimpfung.

Übrigens: Injektionen haben längst die bekannte Schluckimpfung abgelöst, die wir als Kinder noch kannten. Sie ist als Standard der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen. Die STIKO wird vom Bundesgesundheitsminister einberufen. Diese ist beim Robert-Koch-Institut (RKI), einer Bundesbehörde, angesiedelt.

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